Es ist eine große Ehre, zum Gedenken an die Persönlichkeit und den Politiker Hans-Jochen Vogel als seine 4. und 8. Nachfolgerinnen im Amt der Bundesjustizministerin sprechen zu dürfen.

Am 16. Mai 1974 wurde Helmut Schmidt zum 5. Bundeskanzler der sozial-liberalen Koalition gewählt. Seinem Kabinett gehörte Hans-Jochen Vogel als Bundesjustizminister an. Sein Kabinettskollege als Bundesinnenminister war der profilierte Rechtsprofessor Werner Maihofer.

Zu dieser Zeit war ich mitten im Jurastudium, noch kein Mitglied der FDP, keine 68iger Aktivistin, aber interessiert an den Reformen des Rechtsstaats. Genauso hat mich die Reformagenda des Justizministers Vogel angesprochen.

Hans-Jochen Vogel war ein entschlossener Verteidiger des Rechtsstaats, gerade während dieser Hochphase des Terrors der Rote Armee Fraktion (RAF). Er vertrat aus tiefer Überzeugung die Auffassung, dass der Staat nicht erpressbar sein dürfe, und seine Institutionen voll handlungsfähig sein müssten.

Er rief alle Bürgerinnen und Bürger zur »uneingeschränkten Solidarisierung mit der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden« auf. Seine Sprache war auch in dieser Zeit der großen Gefährdung der inneren Sicherheit besonnen, abwägend. Alarmismus entsprach nicht seinem Verantwortungsgefühl.

Besonders umstritten waren die gesetzlichen Neuregelungen zu den Verteidigerrechten der Inhaftierten wie der Verteidigerausschluss (§§ 138a ff. StPO), das Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) sowie das Kontaktsperregesetz.

»Es ist eine neue Situation; sie erlaubt es uns nicht, so fortzufahren, als wäre nichts geschehen. Die Größe der Gefahr, das Potential des Terrors – das alles muss ohne Übertreibung, ohne Verharmlosung, nüchtern und realistisch betrachtet werden.«

Das Kontaktsperregesetz, als Teil der sogenannten »Lex RAF« geschaffen, ist seitdem nie wieder angewandt worden. Das beruhigt und hat die Sorgen der Kritiker nicht bestätigt.

In seiner 7-jährigen Amtszeit legte Hans-Jochen Vogel großen Wert auf gesellschaftspolitische Reformen. Er schrieb Rechtsgeschichte mit der grundlegenden Neuausrichtung des Ehe- und Familienrechts. Anstelle des Schuldprinzips das Zerrüttungsprinzip für Scheidungen einzuführen war ein Meilenstein.

Er schaffte auch die gesetzliche Fixierung auf die »Hausfrauenehe« ab. Frauen durften endlich ohne Erlaubnis des Ehemannes berufstätig sein. Diese Selbstverständlichkeit musste gesetzlich 1977/78 geregelt werden!

»...dass es eine Grundübereinstimmung der Demokraten geben muss. Und diese findet sich in unserem Grundgesetz, das nicht nur eine Anhäufung von Verfahrensordnungen ist, sondern eine Wertordnung.«

Zeit seines Lebens warnte Hans-Jochen Vogel vor den Gefahren für den Parlamentarismus durch extremistische Kräfte, nicht nur des Linksterrorismus, sondern besonders vor dem seit 2014 erstarkten Rechtsextremismus.

»Im Grunde bin ich ein Optimist«, hat Hans-Jochen Vogel immer gesagt. Ob er es heute noch wäre? Angesichts von steigendem Antisemitismus, Rassismus auch in staatlichen Institutionen?

Hans-Jochen Vogel war ein zutiefst würdiger Anwalt des demokratisch verfassten Rechtsstaats. Er hat als einer der profiliertesten Bundesjustizminister Rechtsgeschichte geschrieben. Er war ein Gestalter mit Klarsicht.